
Flachdach undicht - Schadens-
regulierung durch Versicherung
Wenn ein Flachdach undicht wird, kann dies erhebliche Schäden am Gebäude verursachen. Die Kosten für Reparaturen und Folgeschäden können sich schnell summieren. Daher ist es wichtig, dass der Schadensregulierungsprozess mit der Versicherung korrekt und zeitnah abläuft. Hier ist ein Überblick, wie der Prozess der Schadensregulierung in diesem speziellen Fall funktioniert.
1. Sofortige Schadensermittlung und -dokumentation
Sobald eine Undichtigkeit am Flachdach bemerkt wird, muss der Schaden schnellstmöglich ermittelt und umfassend dokumentiert werden. Dabei sind folgende Schritte essenziell:
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Visuelle Inspektion: Eine erste Sichtprüfung der Dachoberfläche hilft, die undichten Stellen und offensichtliche Schäden zu lokalisieren.
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Detaillierte Fotodokumentation: Es ist wichtig, Fotos von der undichten Stelle sowie von etwaigen Wasserschäden im Gebäudeinneren zu machen. Diese Bilder sind für den Versicherungsantrag notwendig.
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Protokollierung des Schadens: Zusätzlich zu den Fotos sollten genaue Notizen über den Schaden angefertigt werden. Dazu gehört auch, wie lange das Problem möglicherweise schon besteht und welche Maßnahmen bisher ergriffen wurden, um das Leck zu beheben oder den Schaden einzudämmen.
2. Schadensmeldung an die Versicherung
Die nächste wichtige Phase ist die unverzügliche Meldung des Schadens an die Versicherung. Hierbei ist es wichtig, der Versicherung alle relevanten Informationen zu übermitteln:
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Schadensbericht: Der Bericht sollte so detailliert wie möglich sein und alle wichtigen Aspekte enthalten, einschließlich der Ursache des Schadens (z.B. Sturm, Hagel oder Materialermüdung).
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Relevante Unterlagen: Zusätzlich zum Schadensbericht sollten alle notwendigen Unterlagen wie Fotos, Rechnungen und Berichte von Fachleuten (z.B. Dachdecker oder Bauingenieure) beigelegt werden.
Je nach Art der Versicherung (z.B. Wohngebäudeversicherung, Bauleistungsversicherung) variieren die abgedeckten Schäden. Meist übernimmt die Wohngebäudeversicherung Schäden, die durch äußere Einflüsse wie Sturm oder Hagel entstanden sind, während Bauleistungsversicherungen für Schäden während Bau- oder Sanierungsmaßnahmen greifen.
3. Einsatz eines Gutachters & Leckortung
Nach der Schadensmeldung wird die Versicherung in der Regel einen Gutachter beauftragen, der den Schaden vor Ort inspiziert. Der Gutachter prüft:
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Schadenausmaß: Der Gutachter bewertet die Größe der undichten Stelle und prüft, ob Wasser in die Dämmung oder Innenräume eingedrungen ist.
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Schadensursache: Feststellung, ob der Schaden wetterbedingt, durch Materialermüdung oder unsachgemäße Nutzung verursacht wurde, ist entscheidend für die Versicherungsleistung.
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Leckortung: Verschiedene Methoden wie Elektroakustik, Rauchgasverfahren oder Druckmessung werden verwendet, um die genaue Quelle der Undichtigkeit zu lokalisieren.
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Kostenschätzung: Nach der Leckortung erstellt der Gutachter eine Schätzung der Reparaturkosten sowie der möglichen Folgeschäden.
4. Prüfung und Regulierung des Schadens
Nach der Begutachtung prüft die Versicherung, ob der Schaden im Rahmen der Versicherungspolice gedeckt ist. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:
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Deckungsumfang: Sind alle Schadensarten, wie Wasserschäden und Dachundichtigkeit, durch die Police abgedeckt? Häufig werden nur Schäden durch Sturm, Hagel, oder Blitzschlag übernommen, während Materialermüdung oft ausgeschlossen ist.
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Eigenverschulden: Hat der Versicherungsnehmer das Dach ausreichend gewartet und regelmäßig inspizieren lassen? Vernachlässigte Wartung kann ein Grund sein, warum eine Versicherung die Kostenübernahme verweigert.
Wenn der Schaden anerkannt wird, zahlt die Versicherung in der Regel entweder direkt an den Dachdecker oder erstattet dem Versicherungsnehmer die angefallenen Kosten für die Reparaturen. Folgende Kosten können übernommen werden:
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Reparatur des Flachdachs: Hierzu zählen die Kosten für das Abdichten, das Ersetzen von beschädigten Dachbahnen und eventuelle Arbeiten an der Dachkonstruktion.
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Folgeschäden: Wenn das Wasser bereits in das Gebäudeinnere eingedrungen ist, können auch Schäden an Wänden, Decken oder der Dämmung reguliert werden.
Die Rolle der verschiedenen Versicherungen
1. Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist die häufigste Versicherung, die bei Schäden an einem undichten Flachdach zum Tragen kommt. Sie deckt in der Regel folgende Schäden ab:
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Witterungsbedingte Schäden: Diese Versicherung greift, wenn die Undichtigkeit durch äußere Einflüsse wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag verursacht wurde.
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Folgeschäden: Wasserschäden an Wänden, Böden oder der Innenausstattung, die durch das undichte Dach entstanden sind, fallen oft ebenfalls unter die Deckung.
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Ausgeschlossen: Schäden, die auf Materialermüdung, falsche Verarbeitung oder Vernachlässigung der Wartung zurückzuführen sind, sind häufig nicht versichert.
Regulierung: Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur des Daches und eventuelle Folgeschäden. Schäden durch Verschleiß oder unsachgemäße Wartung werden nicht abgedeckt.
2. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt den Eigentümer vor Haftungsansprüchen Dritter. Sie wird relevant, wenn durch die Undichtigkeit des Dachs ein Schaden an Dritten entsteht, z.B. wenn eindringendes Wasser in einem Mietobjekt zu Schäden führt oder Personen durch herabfallende Dachteile verletzt werden.
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Abgedeckte Schäden: Ansprüche Dritter, die durch das Leck verursacht wurden.
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Ausgeschlossen: Schäden am eigenen Gebäude oder durch Verschulden des Eigentümers (z.B. Vernachlässigung der Wartung).
Regulierung: Diese Versicherung übernimmt Kosten, die durch Haftungsansprüche Dritter entstehen, nicht jedoch die direkten Reparaturkosten am Flachdach.
3. Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung tritt während der Bau- oder Sanierungsphase in Kraft und sichert den Bauherren oder Eigentümer gegen unvorhersehbare Schäden am Bauprojekt ab, einschließlich Flachdächern.
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Abgedeckte Schäden: Schäden während der Bauphase, insbesondere durch Witterungseinflüsse, Diebstahl oder Vandalismus, die zu einer Undichtigkeit führen können.
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Ausgeschlossen: Schäden, die nach Fertigstellung des Baus entstehen, z.B. durch spätere Materialermüdung oder Verarbeitungsfehler.
Regulierung: Die Bauleistungsversicherung kommt für die Reparaturkosten während der Bauphase auf, wenn das Dach aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen beschädigt wird.
4. Baugewährleistungsversicherung
Die Baugewährleistungsversicherung schützt Bauherren und Immobilienbesitzer gegen Mängel, die während der Gewährleistungsfrist (meist fünf Jahre nach Bauabschluss) auftreten. Bei einem undichten Flachdach, das durch mangelhafte Bauausführung verursacht wurde, greift diese Versicherung.
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Abgedeckte Schäden: Mängel, die während der Gewährleistungszeit auftreten und auf eine unsachgemäße Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind.
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Ausgeschlossen: Schäden, die nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auftreten oder durch normale Alterung und Abnutzung entstehen.
Regulierung: Die Baugewährleistungsversicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung von Baumängeln während der Garantiezeit. Nach Ablauf dieser Frist greift sie jedoch nicht mehr.
5. Regulierung bei einer Eigentümergemeinschaft (WEG)
In einem Mehrfamilienhaus mit Eigentümergemeinschaft wird zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum unterschieden. Das Flachdach zählt in der Regel zum Gemeinschaftseigentum, und daher muss die Eigentümergemeinschaft für die Instandhaltung und Reparatur sorgen. Wenn es undicht wird, übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung der WEG die Regulierung.
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Sondereigentum: Schäden, die durch die Undichtigkeit am Sondereigentum (z.B. in einer Eigentumswohnung) entstehen, müssen entweder vom Eigentümer oder durch eine separate Hausratversicherung abgedeckt werden.
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Gemeinschaftseigentum: Die Reparaturen am Dach selbst fallen unter die Gemeinschaftskosten und werden über die WEG geregelt.
Regulierung: Die Versicherung der WEG (meist die Wohngebäudeversicherung) übernimmt die Reparaturkosten für das Gemeinschaftseigentum. Schäden am Sondereigentum fallen in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Eigentümers.
Fazit:
Die Regulierung eines Flachdachschadens durch die Versicherung hängt maßgeblich davon ab, wie der Schaden entstanden ist und welche Versicherungsarten abgeschlossen wurden.
Eine sorgfältige Dokumentation und eine frühzeitige Schadensmeldung sind entscheidend, um die Schadensregulierung zügig abzuschließen. Der Einsatz eines Gutachters hilft dabei, die Ursache des Schadens zu ermitteln, was für die Entscheidung der Versicherung von zentraler Bedeutung ist.
Eine gute Wartung des Daches und regelmäßige Inspektionen können zudem dazu beitragen, dass eine Schadensregulierung unkomplizierter und erfolgreicher verläuft.